Fachschule Sozialwesen
Fachrichtung Sozialpädagogik
vollzeitschulische Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher
Aufnahmevoraussetzungen
1. Fachoberschulreife oder eine gleichwertige Schulbildung und
a) eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder
b) eine abgeschlossene nicht einschlägige Berufsausbildung und eine für die Fachrichtung förderliche Tätigkeit oder
2. Fachhochschulreife oder allgemeine Hochschulreife und eine für die Fachrichtung förderliche Tätigkeit
Dauer der Ausbildung
- 3 Jahre in Vollzeit
Anmeldeformular Fachschule Sozialwesen
Aufnahmeverfahren gemäß Fachschulverordnung Sozialwesen
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- schriftlicher Aufnahmeantrag/ausgefülltes Anmeldeformular + Bewerbungsschreiben
- Zeugnisse, mit denen der schulische und der vorhandene berufliche Abschluss nachgewiesen wird
- tabellarischer Lebenslauf
- zwei Lichtbilder neueren Datums
- ärztliche Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass die Bewerberin oder der Bewerber die gesundheitliche Eignung für die künftige Tätigkeit besitzt,
- ggf. Tätigkeitsnachweise
Probezeit
- ein Schulhalbjahr
Stundentafel
Stundentafel Fachschule Sozialwesen, FR Sozialpädagogik
Die Fachhochschulreife kann während der Ausbildung erworben werden, wenn die Fächer des Wahlbereiches (zum Erwerb der Fachhochschulreife) belegt und in allen Fächern/Lernfeldern des Pflichtunterrichtes, des Wahlbereiches und im zusätzlichen schriftlichen Prüfungsfach Deutsch/Kommunikation mindestens ausreichende Leistungen erreicht werden.
Der Fachschulabschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet.
Ausbildungsförderung
- Bundesausbildungsförderungsgesetz BAföG oder
- Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz AFGB Aufstiegs-BAföG