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Fachschule Sozialwesen

Fachrichtung Sozialpädagogik

vollzeitschulische Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher

 

Aufnahmevoraussetzungen

    1. Fachoberschulreife oder eine gleichwertige Schulbildung und

          a) eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder

          b) eine abgeschlossene nicht einschlägige Berufsausbildung und eine für die Fachrichtung förderliche Tätigkeit oder

    2. Fachhochschulreife oder allgemeine Hochschulreife und eine für die Fachrichtung förderliche Tätigkeit

 

Dauer der Ausbildung

  • 3 Jahre in Vollzeit

 

Anmeldeformular Fachschule Sozialwesen

 

Aufnahmeverfahren gemäß Fachschulverordnung Sozialwesen

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • schriftlicher Aufnahmeantrag/ausgefülltes Anmeldeformular + Bewerbungsschreiben
  • Zeugnisse, mit denen der schulische und der vorhandene berufliche Abschluss nachgewiesen wird
  • tabellarischer Lebenslauf
  • zwei Lichtbilder neueren Datums
  • ärztliche Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass die Bewerberin oder der Bewerber die gesundheitliche Eignung für die künftige Tätigkeit besitzt,
  • ggf. Tätigkeitsnachweise

 

Probezeit

  • ein Schulhalbjahr

 

Stundentafel

Stundentafel Fachschule Sozialwesen, FR Sozialpädagogik

 

Die Fachhochschulreife kann während der Ausbildung erworben werden, wenn die Fächer des Wahlbereiches (zum Erwerb der Fachhochschulreife) belegt und in allen Fächern/Lernfeldern des Pflichtunterrichtes, des Wahlbereiches und  im zusätzlichen schriftlichen Prüfungsfach Deutsch/Kommunikation mindestens ausreichende Leistungen erreicht werden.

 

Der Fachschulabschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet.

 

Ausbildungsförderung              

  • Bundesausbildungsförderungsgesetz  BAföG oder
  • Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz AFGB Aufstiegs-BAföG

 

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